Welche Thüringer Waldgebiete betrifft es?

Zu den insgesamt 120 Waldgebieten in Thüringen, die aktuell und künftig aus der forstlichen Nutzung entnommen werden, gehören folgende Flächen:

  • Größere Flächen im Nationalpark Hainich. Darunter befinden sich die gesamte Schutzzone 1 sowie weitere mit ThüringenForst und der Verwaltung des Nationalparks abgestimmte Flächen in der Schutzzone 2 (sowohl Holzboden als auch Nichtholzboden).
  • Die bestehenden Kernzonen in den Biosphärenreservaten Thüringer Wald und Rhön sowie die mit ThüringenForst abgestimmten noch geplanten Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön.
  • Bereits mehr oder weniger länger bestehende Flächen in Naturschutzgebieten, die mit der jeweiligen Verordnung ausgewiesen oder im Rahmen von Behandlungsrichtlinien festgelegt wurden. Dies können Totalreservate, bewirtschaftungs- und pflegefreie Zonen, ein Naturentwicklungsraum, ein Naturentwicklungsbereich, Refugialflächen sowie weitere spezielle Zonen sein.
  • Bereits seit 2001 bestehende Naturwaldparzellen von ThüringenForst, wie sie das Thüringer Waldgesetz vorsieht.
  • Zahlreiche weitere Flächen unterschiedlicher Größe, die von ThüringenForst zwischen 2010 und Mitte 2019 in Abstimmung mit dem für Umwelt und Naturschutz in Thüringen zuständigen Ministerium und der damaligen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie identifiziert und bereitgestellt wurden, darunter beispielsweise 1.001 ha am Possen bei Sondershausen.
  • Flächen des Nationalen Naturerbes der DBU Naturerbe GmbH – Deutsche Bundesstiftung Umwelt und des Bundes in Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf ehemaligen militärischen Liegenschaften.
  • Flächen, die im Rahmen des von der Naturstiftung David durchgeführten Naturschutzgroßprojektes in der Hohen Schrecke aus der forstlichen Nutzung genommen wurden einschließlich weiterer, von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen bereitgestellter Flächen.
  • Flächen der Stiftung Naturschutz Thüringen (z. B. geplante Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön, Flächen im Grünen Band, eine Fläche des Nationalen Naturerbes im Gipskarst des Südharzes) und landeseigene Naturschutzliegenschaften.
  • Kleinere Flächen mit Privat- und Kommunalwald (einschließlich einer an die Stadt Jena übertragenen Fläche des Nationalen Naturerbes) sowie weiterer Körperschaften wie der Kirche.