Was sind Waldgebiete ohne forstliche Nutzung?

Bei den auf der Webseite vorgestellten Gebieten handelt es sich um sogenannte „Waldgebiete ohne forstliche Nutzung“, wie sie in § 9a Thüringer Waldgesetz definiert sind:
„Zur dauerhaften Erhaltung und Entwicklung naturnaher alt- und totholzreicher Waldflächen können Waldgebiete ohne forstliche Nutzung ausgewiesen werden. Diese Waldgebiete sollen insbesondere den an die Alters- und Zerfallsphase gebundenen Tier- und Pflanzenarten einen geeigneten Lebensraum bieten, die Lebensgemeinschaften sollen sich ohne Nutzung oder pflegende Maßnahmen des Menschen entwickeln.“

In diesen Waldgebieten „ist das Fällen von Bäumen sowie die Nutzung oder Entnahme von Holz untersagt, soweit dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Forstschutzes für angrenzende Wälder erforderlich ist. Das Holz soll schadlos auf der Fläche verbleiben.“ Angesichts der aktuellen Borkenkäferkalamität in Thüringen musste bereits und muss weiterhin das betroffene Nadelholz aus Forstschutzgründen (nach § 11 Abs. 7 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“) zur Gefahrenabwehr aus diesen Waldgebieten entfernt werden. Ein schadloses Verbleiben dieses Holzes auf der Fläche ist hier nicht möglich.