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Hintergrundinfos

Wir lieben den Wald!

Im Wald zu sein, die Natur zu riechen, durchzuatmen, die Frische aufzunehmen und aufzutanken – das tut allen Menschen gut. An dieser Stelle laden wir Sie dazu ein, mehr über unseren Wald zu erfahren.

Wussten Sie zum Beispiel, dass unser Wald ein wahres Multitalent ist und insbesondere wilde Wälder zur grundlegenden Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen? In ihnen kann die Evolution weitestgehend ungestört von Einflüssen durch uns Menschen ablaufen. Arten und Lebewesen können sich auf lange Sicht an den Klimawandel anpassen und zugleich überlebensfähige Populationen entwickeln.

Dabei ist der Wald mehr als nur die Summe seiner Bäume. Er ist ein komplexes und vielschichtiges Ökosystem aus waldtypischen Pflanzen, Tieren und Kleinorganismen. Sie alle zusammen bilden das „Ökosystem Wald“. Unsere Wälder bieten jedoch nicht nur Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sondern schützen gleichzeitig Boden, Wasser und Klima.

Interessanterweise gehört mehr als ein Drittel der Waldfläche in Thüringen privaten Eigentümern. Ihr Anteil ist damit etwa genauso hoch wie der Anteil der im Staatsbesitz befindlichen Waldflächen. Die heutigen Eigentumsstrukturen haben sich vor allem historisch entwickelt. Unser Wald wird schon seit vielen Jahrhunderten genutzt, z.B. als Holzlieferant und Erholungsraum. Er wird zum größten Teil bewirtschaftet und ist deshalb – bis auf einige wenige Ausnahmen – ein „Kulturwald“. Durch die Umsetzung des Ziels der Thüringer Landesregierung in der 6. Legislatur, 5% des Waldes aus der forstlichen Nutzung zu nehmen, wird sich der Anteil an unbewirtschaftetem „Naturwald" bis hin zum „Urwald von morgen“ zukünftig erhöhen.

Damit wünschen wir Ihnen beim nächsten Waldspaziergang viel Freude und einen neuen Blickwinkel.

 

Thüringens wilde Wälder und ihre Wirkung auf Mensch und Natur im NATUR.WALD.WANDEL-Video
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Was sind Waldgebiete ohne forstliche Nutzung?

Was sind Waldgebiete ohne forstliche Nutzung?

Bei den auf der Webseite vorgestellten Gebieten handelt es sich um sogenannte „Waldgebiete ohne forstliche Nutzung“, wie sie in § 9a Thüringer Waldgesetz definiert sind:
„Zur dauerhaften Erhaltung und Entwicklung naturnaher alt- und totholzreicher Waldflächen können Waldgebiete ohne forstliche Nutzung ausgewiesen werden. Diese Waldgebiete sollen insbesondere den an die Alters- und Zerfallsphase gebundenen Tier- und Pflanzenarten einen geeigneten Lebensraum bieten, die Lebensgemeinschaften sollen sich ohne Nutzung oder pflegende Maßnahmen des Menschen entwickeln.“

In diesen Waldgebieten „ist das Fällen von Bäumen sowie die Nutzung oder Entnahme von Holz untersagt, soweit dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Forstschutzes für angrenzende Wälder erforderlich ist. Das Holz soll schadlos auf der Fläche verbleiben.“ Angesichts der aktuellen Borkenkäferkalamität in Thüringen musste bereits und muss weiterhin das betroffene Nadelholz aus Forstschutzgründen (nach § 11 Abs. 7 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“) zur Gefahrenabwehr aus diesen Waldgebieten entfernt werden. Ein schadloses Verbleiben dieses Holzes auf der Fläche ist hier nicht möglich.

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Umfang der Flächen ohne forstliche Nutzung

Umfang der Flächen ohne forstliche Nutzung

Wenn die Thüringer Landesregierung im Rahmen des NWE5-Ziels der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) von fünf Prozent der Waldfläche Thüringens ausgeht, dann entspricht dies einer Fläche von 26.187 ha. In Zukunft werden insgesamt über 26.500 ha Wald dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen.

Grafik Eigentumsverhältnisse


Von dieser Gesamtfläche steuert ThüringenForst mit rund 63% (etwa 16.800 ha) den größten Anteil bei. Darin sind auch ein Flächenumfang von 649 ha für einzelne Habitatbäume sowie ein Flächenumfang von 444 ha für viele oft kleine Flurstücke enthalten, die als Nationales Naturerbe von der Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft (BVVG) an ThüringenForst übertragen wurden, außerdem auch die Forststraßen und -wege in den Gebieten.

Vom insgesamt etwa 8.400 ha großen Flächenumfang des Nationalen Naturerbes der DBU Naturerbe GmbH - Deutsche Bundesstiftung Umwelt und des Bundes in Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf ehemaligen militärischen Liegenschaften aus den Tranchen 1 bis 3 fließen rund 7.000 ha als Flächen ohne forstliche Nutzung ein.

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Welche Thüringer Waldgebiete gehören dazu?

Welche Thüringer Waldgebiete betrifft es?

Zu den insgesamt 120 Waldgebieten in Thüringen, die aktuell und künftig aus der forstlichen Nutzung entnommen werden, gehören folgende Flächen:

  • Größere Flächen im Nationalpark Hainich. Darunter befinden sich die gesamte Schutzzone 1 sowie weitere mit ThüringenForst und der Verwaltung des Nationalparks abgestimmte Flächen in der Schutzzone 2 (sowohl Holzboden als auch Nichtholzboden).
  • Die bestehenden Kernzonen in den Biosphärenreservaten Thüringer Wald und Rhön sowie die mit ThüringenForst abgestimmten noch geplanten Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön.
  • Bereits mehr oder weniger länger bestehende Flächen in Naturschutzgebieten, die mit der jeweiligen Verordnung ausgewiesen oder im Rahmen von Behandlungsrichtlinien festgelegt wurden. Dies können Totalreservate, bewirtschaftungs- und pflegefreie Zonen, ein Naturentwicklungsraum, ein Naturentwicklungsbereich, Refugialflächen sowie weitere spezielle Zonen sein.
  • Bereits seit 2001 bestehende Naturwaldparzellen von ThüringenForst, wie sie das Thüringer Waldgesetz vorsieht.
  • Zahlreiche weitere Flächen unterschiedlicher Größe, die von ThüringenForst zwischen 2010 und Mitte 2019 in Abstimmung mit dem für Umwelt und Naturschutz in Thüringen zuständigen Ministerium und der damaligen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie identifiziert und bereitgestellt wurden, darunter beispielsweise 1.001 ha am Possen bei Sondershausen.
  • Flächen des Nationalen Naturerbes der DBU Naturerbe GmbH - Deutsche Bundesstiftung Umwelt und des Bundes in Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf ehemaligen militärischen Liegenschaften.
  • Flächen, die im Rahmen des von der Naturstiftung David durchgeführten Naturschutzgroßprojektes in der Hohen Schrecke aus der forstlichen Nutzung genommen wurden einschließlich weiterer, von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen bereitgestellter Flächen.
  • Flächen der Stiftung Naturschutz Thüringen (z. B. geplante Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön, Flächen im Grünen Band, eine Fläche des Nationalen Naturerbes im Gipskarst des Südharzes) und landeseigene Naturschutzliegenschaften.
  • Kleinere Flächen mit Privat- und Kommunalwald (einschließlich einer an die Stadt Jena übertragenen Fläche des Nationalen Naturerbes) sowie weiterer Körperschaften wie der Kirche.
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Warum bestehen manche Gebiete aus mehreren Teilgebiete

Warum bestehen viele Gebiete aus mehreren Teilflächen?

Insgesamt werden im Rahmen von NATUR.WALD.WANDEL 120 Gebiete vorgestellt. Viele dieser Gebiete bestehen aus mehreren Teilflächen, für die es verschiedene und im Folgenden aufgeführte Gründe geben kann:

  • Es handelt sich bei den Flächen um kleinere Gebiete, die über ein ganzes Forstamt verteilt sind. Sie wurden im Rahmen der Forsteinrichtung, d. h. der Planung forstlicher Maßnahmen für ein Jahrzehnt, in Abstimmung mit den Forstämtern identifiziert. Somit werden sie als ein Gebiet geführt und als „weitere Waldflächen im Forstamt“ bezeichnet. Im vorangegangenen Abstimmungsprozess hießen sie noch „Forsteinrichtungs-Flächen Forstamt ...“.


  • Bei Gebieten im Eigentum von ThüringenForst liegen zwischen den einzelnen Teilflächen wiederum Flächen, die aus verschiedenen Gründen nicht für ein „Aus-der-Nutzung-nehmen“ in Frage kamen, z. B.
    • wegen anderer Eigentumsformen,
    • weil es sich um Offenland handelt oder
    • weil Waldbestände anderen forstlichen Zwecken dienen.


  • Die Teilflächen eines Gebietes weisen unterschiedliche Eigenschaften auf, z.B.
    • wegen unterschiedlicher Eigentumsformen,
    • wegen eines unterschiedlichen naturschutz- oder waldrechtlichen Schutzstatus,
    • wegen des unterschiedlichen Typs bzw. der Herkunft, z. B.
      • im Nationalpark Hainich: Fläche der Nationalpark-Schutzzone 1, weitere Holzboden-Flächen in Nationalpark-Schutzzone 2, ausgewählte Nichtholzboden-Flächen in Nationalpark-Schutzzone 2 (Flächen, die sich erst noch wiederbewalden),
      • bestehende Kernzone in einem Biosphärenreservat und geplante Erweiterung der Kernzone,
      • neue Stilllegungsfläche von ThüringenForst und bereits naturschutzrechtlich gesicherte Fläche,
      • beim Gebiet Hohe Schrecke mehrere unterschiedliche Regelungen, wie die Flächen aus der Nutzung genommen wurden,


    • oder wegen unterschiedlicher Behandlung (sofortige oder bereits erfolgte Aufgabe der forstlichen Nutzung = grüne Flächen auf der jeweils dritten Seite der PDF-Steckbriefe, noch Maßnahmen des Waldumbaus bis 2029 möglich = gelbe Flächen auf der jeweils dritten Seite der PDF-Steckbriefe, noch oder weiterhin spezielle kleinflächige Pflegemaßnahmen für den Arten- und Biotopschutz erforderlich = blaue Flächen auf der jeweils dritten Seite der PDF-Steckbriefe).

Interessante Fakten und Informationen über NATUR.WALD.WANDEL

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Besonderheiten bei Flächen von ThüringenForst

Was gilt für Flächen von ThüringenForst?

Für die Flächen im Eigentum von ThüringenForst gilt nach der Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 5. Juli 2018 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 8/2018 vom 26. Juli 2018) im Speziellen:

  • Bereits aus der forstlichen Nutzung genommen“ bedeutet, dass auf diesen Flächen das Roden und Fällen von Bäumen sowie die Nutzung und Entnahme von Holz untersagt ist, sofern dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherung oder des Forstschutzes für angrenzende Wälder erforderlich ist.
  • Bis 2029 aus der forstlichen Nutzung zu nehmen“ bedeutet, dass bis zum Jahr 2029 ausschließlich naturschutzfachlich begründete Waldumbaumaßnahmen sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung und des Forstschutzes zulässig sind. Dabei geht es vor allem darum, nicht standortheimische Nadelhölzer aus den Beständen zu entnehmen, um einem Borkenkäferbefall vorzubeugen und standortheimische Arten einzubringen. Nutzungsplanungen und Holzeinschlag im Laubholz dürfen hier nicht mehr erfolgen.
  • Maßnahmen der Verkehrssicherung sind immer möglich, wenn diese erforderlich sind. Dabei soll das Holz schadlos auf der Fläche verbleiben.
  • Maßnahmen des Forstschutzes sind immer möglich, wenn eine Gefährdung angrenzender Wälder droht, z. B. durch Borkenkäferbefall.
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Kategoriesierung der Flächen ohne forstliche Nutzung

Kategorisierung der Flächen ohne forstliche Nutzung

Im Rahmen dieser Onlinepräsentation NATUR.WALD.WANDEL sind alle Flächen ohne forstliche Nutzung in vier verschiedene Kategorien unterteilt, die mit unterschiedlichen Farben dargestellt werden. Diese Kategorisierung wird im Folgenden erläutert.

Grafik bunte Flächen

Grüne Flächen

  • Erläuterung: Flächen mit sofortiger oder bereits erfolgter Aufgabe der forstlichen Nutzung.
  • Bezeichnung in der Legende: Nutzungsfreier Wald

Gelbe Flächen

  • Erläuterung: Flächen, auf denen noch bis zum Jahr 2029 ausschließlich naturschutzfachlich begründete Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden können bzw. dürfen. Dabei geht es vor allem darum, nicht standortheimische Nadelhölzer aus den Beständen zu entnehmen, um einem Borkenkäferbefall vorzubeugen und standortheimische Arten einzubringen. Nutzungsplanungen und Holzeinschlag im Laubholz dürfen hier nicht mehr erfolgen. Einzige Ausnahme: Auf einer Fläche von 219 ha der LEG Thüringen in der Hohen Schrecke besteht vereinbarungsgemäß noch bis Ende 2028 eine Nutzungsmöglichkeit auch im Laubholz.
  • Bezeichnung in der Legende: Waldumbau bis 2029

Violette Flächen

  • Erläuterung: Flächen des Nationalen Naturerbes, bei denen erst der Naturerbe-Entwicklungsplan festlegt, welche Waldflächen wann aus der forstlichen Nutzung genommen werden und wo noch Waldumbau bis wann erfolgt. Die Naturerbe-Entwicklungspläne liegen gegenwärtig noch nicht oder noch nicht mit den entsprechenden Aussagen vor. Diese Flächen können außerdem noch Offenland enthalten, dass gemäß Festlegung im Naturerbe-Entwicklungsplan entweder erhalten werden soll oder ggf. der Sukzession überlassen wird.
  • Bezeichnung in der Legende: Nationales Naturerbe

Blaue Flächen

  • Erläuterung: Flächen, wo aus Gründen des speziellen Arten- und Biotopschutzes noch gezielte kleinflächige Pflegemaßnahmen des Naturschutzes erforderlich sind. Eine forstliche Nutzung ist hier aber ausgeschlossen (z. B. in Refugialflächen gemäß NSG-Verordnungen). Die Zuordnung von Flächen zu dieser Klasse ist noch nicht abschließend.
  • Bezeichnung in der Legende: Pflegemaßnahmen

Diese Kategorisierungen finden Sie in den herunterladbaren PDF-Steckbriefen der einzelnen Wälder.